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   OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - 4 LA 3/13   

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https://dejure.org/2013,63923
OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - 4 LA 3/13 (https://dejure.org/2013,63923)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.03.2013 - 4 LA 3/13 (https://dejure.org/2013,63923)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. März 2013 - 4 LA 3/13 (https://dejure.org/2013,63923)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - 4 LA 3/13
    Allein die Abknickung beziehungsweise der rechtwinklige Verlauf eines Straßenzuges hat noch nicht zur Folge, dass dieser sich rechtlich in mehrere Einrichtungen gliedert (OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 38/04 -, NordÖR 2006, 84).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - 4 LA 3/13
    Ein solcher Fall ist unter anderem dann anzunehmen, wenn dem einheitlichen Straßenzug eine unterschiedliche Verkehrsbedeutung - wie hier nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts der Feldbehnstraße - beizumessen ist (OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - 2 LB 20/07 -, SchlHA 2008, 63 = NVwZ-RR 2008, 348).
  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 174/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein Hinterliegergrundstück in einem

    Ein solcher Fall ist unter anderem dann anzunehmen, wenn Teile eines nach natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Straßenzuges unterschiedliche Verkehrsbedeutungen mit der Folge unterschiedlicher Anliegeranteilssätze aufweisen (OVG Schleswig, U. v. 26.09.2007 - 2 LB 20/17 -, juris Ls. 1 und B. v. 01.03.2013 - 4 LA 3/13 - n.v.).
  • VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14

    Ausbaubeiträge

    Ein solcher Fall ist unter anderem dann anzunehmen, wenn Teile eines nach natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Straßenzuges unterschiedliche Verkehrsbedeutungen aufweisen (OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - NVwZ-RR 2008, 348 und B. v. 01.03.2013 - 4 LA 3/13 -).
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